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immobilien im ausland
häufig gestellte fragen über dubai
- Wer darf in den VAE Immobilien kaufen und besitzen?
- Mit welchen Steuerzahlungen muss ich beim Immobilienkauf rechnen?
- Wie hoch werden die Mieteinnahmen ausfallen?
- Brauche ich beim Immobilienkauf in Dubai jemanden, der für mich vor Ort bürgt und wie kann ich ein Aufenthaltsvisum beantragen?
- Kann man den Bauträgern vertrauen?
- Muss ich vor Ort sein, um eine Immobilie kaufen zu können?
- Kann ich meine Immobilie in meinem Testament aufführen?
- Werden beim Verkauf der Immobilie Kapitalgewinnsteuern fällig?
- Kann eine Immobilie einem im Ausland ansässigen Unternehmen gehören?
- Wenn die Immobilie unter meinem Namen registriert wurde, was passiert damit nach meinem Tod?
- Ist es schwierig ein Kredit aufzunehmen?
- Welche Banken in den VAE geben Kredite für Neubau-Immobilien?
- Brauche ich eine Art von Bürgschaft für meinen Kredit?
- Brauche ich ein Konto in den VAE?
- Wie lauten die Zahlungsbedingungen?
1) Wer darf in den VAE Immobilien kaufen und besitzen?
Seit einer neuen Gesetzgebung 2002 dürfen auch Investoren, die nicht in den VAE ansässig sind, Immobilien in den Arabischen Emiraten erwerben. Das hat dazu geführt, dass die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt.
2) Mit welchen Steuerzahlungen muss ich beim Immobilienkauf rechnen?
Der Immobilienkauf in Dubai ist von jeglichen Steuern befreit. Auch existier in Dubai keine Gewerbesteuer, abgesehen von der Bankindustrie.
3) Wie hoch werden die Mieteinnahmen ausfallen?
Momentan herrscht in Dubai ein sehr attraktiver Mietermarkt mit hohen Mieteinnahmen zwischen 8% und 10%. Das ist auf die Knappheit von vermietbaren Immobilien zurück zu führen. Da man in den nächsten fünf Jahren mit einer Verdopplung der Bevölkerung rechnet, wird auch die Nachfrage nach mietbaren Immobilien hoch bleiben.
4) Brauche ich beim Immobilienkauf in Dubai jemanden, der für mich vor Ort bürgt und wie kann ich ein Aufenthaltsvisum beantragen?
Nein, das ist nicht mehr notwendig. Sobald Sie die Immobilie in Dubai gekauft haben, können Sie über den Bauträger ein Aufenthaltsvisum für Sie und Ihre Familie beantragen.
5) Kann man den Bauträgern vertrauen?
Ja, auf jeden Fall. In Dubai gibt es nur sehr wenige Bauträger, die alle direkt von einem Regierungsbeamten gesponsert werden. Seit kurzem wird jeder Bauträger von der Regierung kontrolliert. Die Gemeinde Dubai hat vor kurzem neue Standardregelungen bezüglich Baugenehmigungen verabschiedet, wodurch die Qualität der Immobilien weiterhin sichergestellt wird.
6) Muss ich vor Ort sein, um eine Immobilie kaufen zu können?
Der Käufer hat die Möglichkeit einer Person vor Ort eine Handlungsvollmacht auszustellen, der für den kompletten Verkaufsprozess betraut wird und diesen im Namen des Käufers ausführt. Der Käufer muss also nicht physisch in Dubai anwesend sein, um den Kauf der Immobilie abzuwickeln.
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7) Kann ich meine Immobilie in meinem Testament aufführen?
Ja, aber wenn Sie die Immobilie Ihrem Ehepartner vererben wollen, müssen Sie bedenken, dass Testamente von der aktuellen Regierung nicht anerkannt werden. Es ist ratsam die Immobilie mit Hilfe einer im Ausland ansässigen Firma zu kaufen, da somit die Gesetze des Auslands gelten.
8) Werden beim Verkauf der Immobilie Kapitalgewinnsteuern fällig?
Nein.
9) Kann eine Immobilie einem im Ausland ansässigen Unternehmen gehören?
Ja. Es ist nicht ungewöhnlich, dass beim Immobilienkauf in Dubai ein im Ausland ansässiges Unternehmen als juristische Person im Grundbuch eingetragen wird. Vor kurzem wurden Regulierungen erlassen, die ausländischen Firmen erlaubt Niederlassungen in zwei verschiedenen Freihandelszonen zu etablieren. Verschiedene Freihandelszonen haben was den Besitz von Immobilien betrifft, ähnliche Bestimmungen. Die Kosten für eine solche Firma beschränken sich auf ein paar hundert Dollar für die Etablierung und jährliche Erneuerungskosten, die auch nicht über einige hundert Dollar hinaus gehen. Allerdings gibt es bestimmte Regulierungen die dabei zu beachten sind. Dazu gehört beispielsweise, dass zumindest ein registrierter Mitarbeiter vor Ort ist.
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10) Wenn die Immobilie unter meinem Namen registriert wurde, was passiert damit nach meinem Tod?
In Dubai geht die Immobilie beim Versterben des Eigentümers NICHT automatisch an den Ehepartner. Um sicherzustellen, dass die Immobilie beispielsweise an Ihre Ehefrau geht, sollten Sie diese als Geschäftsführer des im Ausland ansässigen Unternehmens angeben. Sollten Sie versterben, gehen alle Besitztümer dann an den Partner über. Obwohl der Partner verstirbt, so bleibt die im Ausland ansässige Firma weiterhin bestehen; Durch die Übertragung von Geschäftsanteilen kann man die Gesetzgebung hierzulande geschickt umgehen.
11) Ist es schwierig ein Kredit aufzunehmen?
Es ist sehr einfach einen Kredit aufzunehmen. Die Laufzeit beläuft sich üblicherweise zwischen 10 und 25 Jahren.
12) Welche Banken in den VAE geben Kredite für Neubau-Immobilien?
Zu den wichtigsten Banken gehören HSBC, Amlak, Dubai Islamic Bank, Rak Bank, Mashreq Bank und Tamweel. Die Zinsraten sind mit den Raten des amerikanischen Marktes verknüpft.
13) Brauche ich eine Art von Bürgschaft für meinen Kredit?
Viele Darlehensgeber (Banken und Bauträger) werden irgendeine Art von Sicherheit von Ihnen für das Darlehen verlangen. Das ist auch logisch, da die Darlehensgeber die Immobilie vor Ihrem Versterben abbezahlt sehen wollen.+ Normalerweise beliebt es den Banken nicht, die Immobilie in Besitz nehmen zu müssen, sonder bevorzugen, dass die Schuld wenn nicht von Ihnen, durch eine Versicherung abbezahlt wird, falls Ihnen etwas passiert. Deshalb ist es für Sie wichtig eine kompetente Versicherung zu suchen. Informieren Sie sich umfangreich und lassen Sie sich und tasten Sie sich langsam an die richtige Versicherung an.
14) Brauche ich ein Konto in den VAE?
Nein, Immobilienkäufer in Dubai sind nicht dazu verpflichtet ein Bankkonto zu eröffnen und zu führen.
15) Wie lauten die Zahlungsbedingungen?
Je nach Projekt, variieren auch die Zahlungsbedingungen, aber normalerweise beträgt die Anzahlung 15% bis 20%. Der Restbetrag wird bis zur Fertigstellung in Raten abgezahlt.





