Die Gründung einer Firma in Deutschland ist für viele
chinesische Unternehmen der erste logische Schritt ihrer
Expansionsstrategie.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Gründung von
Tochtergesellschaften, eigenständigen Firmen und Repräsentanzen
(unselbstständige Betriebsstätte).
Für die große Mehrheit der Firmen bietet sich hier die GmbH
als Rechtsform an, welche mit der in China üblichen Ltd. in
vielen Bereichen vergleichbar ist.
Auch wenn die Prozesse der Firmengründung in Deutschland zuletzt
durch das neue GmbH-Gesetzt modernisiert wurden, so ist bei der
Gründung von Firmen durch Ausländer das Ausländergesetz ein
bestimmender Faktor. In diesem Bereich verfügen unsere
Unternehmensberater und Rechtsberater über langjährige
Erfahrungen und Kontakte von denen jeder unserer Kunden
profitiert.
Ablauf der Firmengründung in Deutschland am Beispiel der GmbH
für Ausländer:
1. Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages
2. Notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages
3. Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des
Stammkapitals
4. Einreichung der Gründungsdokumente beim Handelsregister
5. Eintragung der Firma in das Handelsregister
6. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird gestellt
7. Die zuständige Ausländerbehörde prüft den Antrag und erteilt
bei positiven Voraussetzungen das Visum
8. Erhalt der Steuernummer durch das Finanzamt
9. Registrierung bei der zuständigen Industrie- und
Handelskammer
10. Gewerbeanmeldung
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