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Expertentipps zum KfW-Sonderprogramm
WER WIRD GEFÖRDERT?
Freiberufler, Mittelständler, große Unternehmen und Projektgesellschaften, die
in Deutschland investieren, wettbewerbsfähig sind und positive
Zukunftsaussichten haben, können vom KfW-Sonderprogramm profitieren.
WAS HEISST „POSITIVE ZUKUNFTS-AUSSICHTEN“?
Gefördert wird, wer wirtschaftlich auch künftig am Markt bestehen kann. Nicht
gefördert werden Sanierungsfälle oder Unternehmen, die bereits vor dem Stichtag
1. Juli 2008 in Schwierigkeiten waren.
WAS WIRD FINANZIERT?
Investitionen, Betriebsmittel und Projektfinanzierungen. Zusätzlich bei großen
Unternehmen: allgemeiner Finanzierungsbedarf.
WELCHE KONDITIONEN GELTEN?
Die Laufzeit variiert nach Förderzweck: Bei Investitionen beträgt sie bis zu
acht Jahre, bei langlebigen Investitionsgütern wie beispielsweise bei
Bauvorhaben und Schiffsfinanzierungen sowie für Projektfinanzierungen maximal 20
Jahre. Der Zinssatz orientiert sich an Marktzinsniveau, Bonität und Sicherheiten
und wird von der Hausbank festgelegt. Die Tilgung erfolgt vierteljährlich in
gleich hohen Raten, bei endfälligen Darlehen am Laufzeitende. Die aktuellen
Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
WO BEANTRAGE ICH?
Bei Ihrer Hausbank. Sie entscheidet über den Kreditantrag für das KfW-Sonderprogramm.
Bei Investitionsfinanzierungen muss der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens,
bei Betriebsmitteln vor Finanzierungsbeginn eingereicht werden. Tipp: Bereiten
Sie sich gründlich auf das Bankgespräch vor – benötigt werden Zahlen der
vergangenen drei Geschäftsjahre sowie ein belastbarer Ausblick für ein bis zwei
Jahre. Eine Checkliste finden Sie auf den Internetseiten der KfW.
WELCHEN VORTEIL HAT MEINE HAUSBANK?
Die KfW befreit mit Unterstützung des Bundes die Hausbank von einem Großteil der
Ausfallrisiken; der Hausbank wird die Begleitung des Vorhabens erleichtert. Bei
Mittelständlern übernimmt die KfW 50 oder 90 Prozent der Haftung bei
Investitionen, sowie 60 Prozent bei Betriebsmitteln. Bei großen Unternehmen sind
es 50 Prozent (Betriebsmittel), bzw. 50 oder 70 Prozent (Investitionen).
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges
Geschäftsjahr vorliegt.
WELCHE SICHERHEITEN MUSS ICH STELLEN?
Bankübliche Sicherheiten. Dies sind zum Beispiel Grundschulden, Forderungen
gegenüber Kunden, Bürgschaften, privates Vermögen oder die Übereignung von
Maschinen. Art und Höhe sind mit der Hausbank zu klären.
IST EINE ANSCHLUSSFINANZIERUNG MÖGLICH?
Ja. Voraussetzung ist, dass im Anschluss an die Fälligkeit eines Darlehens
weiterer Finanzierungsbedarf besteht. Die Ablösung eines bestehenden Darlehens
vor Fälligstellung ist nicht möglich.
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