Das DtA-Mikro-Darlehen
Ebenfalls sehr interessant für eBay-Gründer ist das
DtA-Mikro-Darlehen. Es ähnelt dem DtA-Startgeld, ist jedoch eine Nummer
kleiner ausgelegt.
So stehen maximal 25.000 Euro für die gleichen Zwecke wie beim
DtA-Startgeld bereit. Auch die Laufzeit ist kürzer: Sie beträgt maximal
5 Jahre. Beträgt die maximale tilgungsfreie Zeit beim DtA-Startgeld bis
zu 2 Jahre, so ist diese Zeit beim DtA-Mikro-Darlehen auf sechs Monate
verkürzt. Darüber hinaus gelten die gleichen Bestimmungen wie beim
DtA-Startgeld.
Die ERP-Eigenkapitalhilfe (EKH)
Die Eigenkapitalhilfe-Darlehen sollen Existenzgründern mit zu wenig
Eigenkapital helfen. Besonders attraktiv ist es für Unternehmer, die
keine Sicherheiten stellen können. Gefördert werden Gründung und
Übernahme von Betrieben, Beteiligungen und Investitionen innerhalb der
ersten drei Jahre nach dem Start.
Gewährt werden Darlehen bis maximal 500.000 Euro (neue Länder: eine
Million Euro) bei einer Laufzeit von maximal 20 Jahren, davon zehn Jahre
tilgungsfrei. Wer über 15 Prozent Eigenmittel verfügt, kann mit dem
Darlehen bis zu 40 Prozent des Vorhabens finanzieren.
Weitere Vorteile: Der Zinssatz ist für die ersten zehn Jahre
festgelegt. In den ersten zwei Jahren fallen weder Zinsen noch Tilgung
an. Es ist kombinierbar mit dem ERP-Existenzgründungsprogramm sowie dem
DtA-Existenzgründungsdarlehen.
Das ERP-Existenzgründungsprogramm (ERP-Ex)
Gefördert werden die Errichtung und Übernahme von Unternehmen sowie
Folgeinvestitionen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Start.
Gewährt werden zinsgünstige Darlehen von maximal 500.000 Euro (neue
Länder: eine Million Euro) mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren (15
Jahre in den neuen Bundesländern). Der maximale Finanzierungsanteil
beträgt 50 (neue Bundesländer: 75) Prozent der Investitionskosten. Auch
sehr schön: Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist ohne Mehrkosten
möglich.
Das DtA-Existenzgründungsdarlehen (DtA-Ex)
Gefördert werden Investitionen, die notwendig sind, um eine
selbstständige Existenz innerhalb von acht Jahren nach der
Geschäftseröffnung zu festigen. Das Programm eignet sich daher gut als
Ergänzung zur ERP-Eigenkapitalhilfe und zum
ERP-Existenzgründungsdarlehen. Im Rahmen dieses Programms wird auch eine
attraktive Betriebsmittelfinanzierung angeboten.
Gewährt werden Darlehen bis zu zwei Millionen Euro (maximal 75
Prozent der Investition). Die Laufzeit erstreckt sich über maximal 20
Jahre. Die Zinsbindungsdauer beträgt zehn Jahre, davon sind bis zu drei
Jahre tilgungsfrei.
Das KfW-Mittelstandsprogramm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Darlehen zur
Finanzierung von Investitionen, die Kapital langfristig binden. Die Höhe
des Darlehens richtet sich nach dem Umsatz des Unternehmens: Betriebe
mit einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro erhalten maximal
fünf Millionen Euro, bei kleineren Unternehmen ist höhere Förderung
möglich. Bei Investitionen in Maschinen, Anlagen, Einrichtungen etc.
gilt eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren (bis zu zwei Jahre
tilgungsfrei), bei Erwerb oder Errichtung von Gebäuden beträgt sie 20
Jahre (bis zu drei Jahre tilgungsfrei). Über aktuelle Konditionen
informiert die KfW.
Programme der Bürgschaftsbanken
Bankkredite und Kredite aus öffentlichen Förderprogrammen müssen im
Regelfall abgesichert werden. Wenn die banküblichen Sicherheiten fehlen
oder nicht ausreichend sind, hat der Kreditnehmer die folgende
Möglichkeit: Er kann bei einer Bürgschaftsbank eine Bürgschaft
beantragen, die durch Bund und Land teilweise abgesichert ist.
Die Höchstgrenze für solche Bürgschaften liegt in der Regel bei 1,5
Millionen Mark; sie decken bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme ab.
Die Bürgschaftsanträge werden von Ihrer Hausbank an die Bürgschaftsbank
des jeweiligen Bundeslandes weitergereicht. Weitere Informationen bietet
der Verband der Bürgschaftsbanken e.V.
Landesprogramme
Für Existenzgründer lohnt es sich in jedem Fall, sich über speziellen
Förderprogramme der Bundesländer informieren. Die Angebote sind
vielfältig und teilweise hochgradig spezialisiert. Hier eine kleine
Auswahl:
Die Stadt Hamburg gewährt zur Förderung mittelständischer
Existenzgründungen und -sicherungen Zuschüsse für betriebliche
Investitionen unter anderem zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Gefördert wird durch einen anteiligen Zuschuss zu den betrieblichen
Investitionen, maximal 196.000 Mark. Anträge sind an die
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH, Habichtstraße 41, 22305 Hamburg,
zu stellen.
Thüringen hat im November 2001 eine „Richtlinie zur Förderung der
Leistungssteigerung sowie zur Beratung und Qualifizierung von
Existenzgründern im Handwerk“ veröffentlicht. Die Richtlinie sieht unter
anderem Zuschüsse für Beratung und Qualifizierung, für Marktforschung,
Werbung und Teilnahme an Messen sowie eine Meisterprämie vor. Die
Richtlinie ist bei den Handwerkskammern des Landes einzusehen.
Niedersachsen fördert Existenzgründungen im Handwerk mit einem
zinsgünstigen Darlehen bis zu 125.000 Euro bei einer Laufzeit von
maximal 20 Jahren. Anträge werden über die Hausbank gestellt. Einen
Überblick über die niedersächsischen Förderprogramme gibt es bei der
Landesgewerbeförderungsstelle des Niedersächsischen Handwerks.
Rheinland-Pfalz gewährt Darlehen für Investitionen zur
Existenzgründung und -absicherung für Grundstücke, Gebäude,
Ausstattung und erstmalige Anschaffung eines Warenlagers mit einer
Laufzeit von maximal 15 Jahren. Anträge werden über die Hausbank
gestellt.
Die Saarländische Investitionskreditbank stellt Gründern als
Startkapital Darlehen in einer Höhe von maximal 25.000 Euro bei einer
Laufzeit von zehn Jahren zu Verfügung. zur Verfügung. Voraussetzung sind
ein schlüssiges Konzept und der Nachweis fachlicher Qualifikation.
Anträge sind über die Hausbank an die Saarländische
Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.
Frauenförderung
Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für
Existenzgründerinnen.
In Schleswig-Holstein: unterstützt das
Existenzgründerinnenprogramm erfolgversprechende Existenzgründungen von
Frauen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Vorhaben, deren
Mitfinanzierung von einer Bank oder Sparkasse wegen des hohen
Verwaltungsaufwandes nicht möglich sind. Die Investitionsbank des Landes
übernimmt die Hausbankfunktion. Die Anträge sind schriftlich mit einem
Empfehlungsschreiben der Bank an die Investitionsbank
Schleswig-Holstein, Fleethörn 29–31, 24103 Kiel, zu stellen.
Mecklenburg-Vorpommern bietet mittels seines
Existenzgründerinnendarlehensprogramm Kleinkredite bis zu 51129,19 Euro
zu günstigen Konditionen an. Damit Kleinstgründungen nicht schon beim
ersten Gespräch mit der Hausbank scheitern und auch frauenspezifische
Aspekte berücksichtigt werden („Teilzeitgründung“), entscheiden über die
Anträge Expertinnen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialministerium.
So sollen auch „alternative“ Gründungsvarianten eine Chance erhalten.
Anträge gehen an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern,
Werkstraße 213, 19061 Schwerin.
Niedersachsen gewährt Landesdarlehen für
Existenzgründerinnen bis zu 125.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal
20 Jahren. Anträge werden über die Hausbank gestellt.